I. Der verheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Bezirksleiter angestellt. Er wohnte im Streitjahr in A. Zu seinen Aufgaben gehörte die Betreuung der Sammelbesteller in den Kreisen B und C mit ... und den Inseln. Über die mit dem eigenen PKW durchgeführten Dienstreisen berichtete er auf den dafür bestimmten Vordrucken ("Tätigkeitsbericht") an seinen Arbeitgeber. Nach den 53 Tätigkeitsberichten, in denen auch Angaben über die mit den Pauschbeträgen des Abschn.25 Abs. 6 der
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