I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist infolge fehlerhafter ärztlicher Behandlung 1971 arbeitsunfähig geworden. Das Oberlandesgericht (OLG).... verpflichtete den behandelnden Arzt, der Klägerin ein Schmerzensgeld gemäß § 847 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eine Mehrbedarfsrente nach § 843 Abs. 1, 2.Alternative BGB rückwirkend ab 1. Januar 1974 von monatlich 500 DM bis an ihr Lebensende sowie Verzugs- und Prozeßzinsen zu zahlen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|