BFH - Urteil vom 26.06.1996 (II R 1/95) - DRsp Nr. 1996/23559
BFH, Urteil vom 26.06.1996 - Aktenzeichen II R 1/95
DRsp Nr. 1996/23559
»1. § 5 der Spielbankenverordnung 1938, wonach vom Spielbankunternehmer eine Spielbankabgabe zu entrichten ist, steht landesrechtlichen Regelungen über Spielbankabgabe nicht entgegen.2. Die spielbankabgabenrechtlichen Regelungen der Spielcasinoverordnung der ehemaligen DDR vom 4. Juli 1990 galten nach dem Beitritt als Landesrecht fort. Den neuen Ländern steht die Gesetzgebungskompetenz für die Spielbankabgabe gleichermaßen zu wie den alten Ländern.3. Die spielbankabgabenrechtlichen Vorschriften der Spielcasinoverordnung, die in Sachsen als Landesrecht weitergalten, sind kein revisibles Recht, dessen Anwendung der Überprüfung durch den BFH unterliegt.«