BFH - Urteil vom 26.06.2001
IX R 68/97

BFH - Urteil vom 26.06.2001 (IX R 68/97) - DRsp Nr. 2001/15447

BFH, Urteil vom 26.06.2001 - Aktenzeichen IX R 68/97

DRsp Nr. 2001/15447

(Mietvertrag mit Angehörigen Mietverträge unter nahen Angehörigen können nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Besteuerung zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass die vereinbarten Leistungen allein aufgrund des Vertrags und nicht aus privaten, gem. § 12 EStG der Lebensführung zuzuordnenden Gründen erbracht werden. Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein schriftlicher Mietvertrag erst nach Beginn des Mietverhältnisses abgefasst wird.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses in A, in dem sich neben der eigengenutzten Wohnung eine im Untergeschoss des Hauses belegene Souterrainwohnung mit einer Größe von 83 qm befindet. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1989 machten die Kläger einen Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bezüglich des Zweifamilienhauses geltend. Als Einnahmen erklärten sie neben dem Mietwert für die selbstgenutzte Wohnung und die selbstgenutzte Garage auch Mieteinnahmen für die Souterrainwohnung.