AfA-Tabelle; EStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 7, § 21 ;
Fundstellen:
BB 1991, 2424
DAR 1992, 154
NJW 1992, 1646
BFH - Urteil vom 26.07.1991 (VI R 82/89) - DRsp Nr. 1994/6970
BFH, Urteil vom 26.07.1991 - Aktenzeichen VI R 82/89
DRsp Nr. 1994/6970
»1. Der in Teil I B V 2a der amtlichen "AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter" angegebene AfA-Satz für Personenkraft- und Kombiwagen von 25 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer vierjährigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist von den Steuergerichten für das Streitjahr 1985 nicht zu beachten, da er im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt. Das gilt auch für den Ansatz dieses Abschreibungssatzes bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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