BFH - Urteil vom 26.10.1994 (X R 104/92) - DRsp Nr. 1995/3258
BFH, Urteil vom 26.10.1994 - Aktenzeichen X R 104/92
DRsp Nr. 1995/3258
»1. Die Erhebung (Einziehung) eines Einkommensteueranspruchs kann sachlich unbillig sein, wenn das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerschuld führt, obgleich dem kein Zuwachs an Leistungsfähigkeit zugrunde liegt.2. Der Urteilsspruch über ein Erlaßbegehren richtet sich auch dann nach § 101FGO (und nicht etwa nach § 100 Abs. 2FGO), wenn es um einen Billigkeitserlaß nach § 163AO 1977 geht.«