I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) eine zum 19. Februar 1991 in eine eingetragene Genossenschaft (e.G.) umgewandelte Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Handwerks (ELG). Sie begehrte bei der Veranlagung für das Streitjahr 1991, den für die ELG im zweiten Halbjahr 1990 festgestellten Verlust gemäß § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. §
Die Klage hatte Erfolg.
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