BFH - Urteil vom 27.03.1996 (I R 3/95) - DRsp Nr. 1996/23584
BFH, Urteil vom 27.03.1996 - Aktenzeichen I R 3/95
DRsp Nr. 1996/23584
»1. Ein Kreditinstitut darf die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr geltend gemachten Sparguthaben nicht mehr passivieren.2. Es besteht kein Erfahrungssatz, daß danach sämtliche Verbindlichkeiten aus 30 und mehr Jahren unbewegten Sparkonten auszubuchen sind. Andererseits besteht auch kein Erfahrungssatz, daß alle Forderungen aus Sparkonten, die weniger als 30 Jahre nicht bewegt wurden, noch geltend gemacht werden.«