BFH - Urteil vom 27.03.2001
VII R 62/00
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1037

BFH - Urteil vom 27.03.2001 (VII R 62/00) - DRsp Nr. 2001/8552

BFH, Urteil vom 27.03.2001 - Aktenzeichen VII R 62/00

DRsp Nr. 2001/8552

Gründe:

I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt --HZA--) macht gegen den Kläger und Revisionskläger (Kläger) Ansprüche aus einem gegen diesen am 3. Januar 1975 ergangenen bestandskräftigen Haftungsbescheid über verkürzte Mineralölsteuer sowie aus einem unter demselben Datum ergangenen Zinsbescheid in Höhe von rd. ... DM geltend.

Zur Abwendung von Lohnpfändungen gewährte das HZA dem zahlungsunfähigen Kläger bereits mit Schreiben vom 7. Februar 1975 Ratenzahlungen und wiederholte diese Entscheidung nach zwischenzeitlichen Zahlungsschwierigkeiten des Klägers mit weiteren Schreiben vom 29. Juli 1976 und vom 26. Juni 1984. Die letzte Rate zahlte der Kläger 1991. Im Jahre 1997 erteilte das HZA einen Vollstreckungsauftrag und kündigte nach vergeblichem Vollstreckungsversuch weitere Vollstreckungsmaßnahmen an.

Die dagegen erhobene Feststellungsklage, mit der der Kläger sich auf die Verjährung der Ansprüche berufen hat, wies das Finanzgericht (FG) als unzulässig ab.

Am 27. Februar 1998 erließ das HZA auf Antrag des Klägers einen Abrechnungsbescheid, in dem es feststellte, dass die Zahlungsverpflichtung des Klägers aus dem Haftungsbescheid sowie aus dem Zinsbescheid noch bestehe, insbesondere keine Zahlungsverjährung eingetreten sei.