BFH - Urteil vom 27.06.1986 (VI R 23/83) - DRsp Nr. 1996/12235
BFH, Urteil vom 27.06.1986 - Aktenzeichen VI R 23/83
DRsp Nr. 1996/12235
»Für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes ist die Bekanntgabe notwendige Voraussetzung. Sie setzt den Bekanntgabewillen des für den Erlaß des Verwaltungsaktes zuständigen Bediensteten voraus.«