BFH - Urteil vom 28.01.1986 (VII R 83/81) - DRsp Nr. 1996/10331
BFH, Urteil vom 28.01.1986 - Aktenzeichen VII R 83/81
DRsp Nr. 1996/10331
»Zur Versagung von Zuschlägen und zum Ansatz von Abschlägen bei der Bemessung des Übernahmegeldes für Branntwein aus Weinhefe, der in einem nicht ordnungsgemäß angemeldeten Verfahren hergestellt worden ist.«