I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Kreditinstitut. Ihre Gesellschafterversammlung beschloß am 4. Juli 1974, den Gesellschaftsvertrag (in § 2) zu ändern und neben dem bisherigen Sitz in Berlin den Ort der westdeutschen Zweigniederlassung zum Zweitsitz zu machen. Der Doppelsitz wurde anschließend in die Handelsregister beider Orte eingetragen.
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