I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die seit dem Veranlagungszeitraum 1974 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Klägerin ist Ärztin und betreibt seit Anfang 1971 eine von ihrer Großmutter geerbte Klinik.
Nach Eintritt des Erbfalls im Jahre 1964 wurde die Klinik zunächst von einem Onkel der Klägerin fortgeführt. Die Klägerin selbst konnte das Erbe erst nach einem langjährigen Rechtsstreit aufgrund eines vor dem Bundesgerichtshof im Jahre 1970 abgeschlossenen Vergleichs antreten, in dem ihrem Onkel für die Führung der Klinik in den Jahren 1964 bis 1970 eine Abfindungszahlung zugesprochen wurde.
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