I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Rechtsnachfolgerin der E GdbR mbH (im Folgenden: E GbR).
Gegenstand des in den Streitjahren von der E GbR geführten Unternehmens war der Betrieb eines Ingenieurbüros in X.
An diversen anderen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland unterhielten rechtlich selbstständige Schwestergesellschaften ebenfalls Ingenieurbüros. Über diesen sog. Standortgesellschaften, die zum Teil als Personen-, zum Teil als Kapitalgesellschaften organisiert waren, war die Firma A und Partner als Konzernspitze angesiedelt. Hierbei handelte es sich um eine im Partnerschaftsregister eingetragene Partnerschaftsgesellschaft (im Folgenden: Partnerschaftsgesellschaft). Sie war in den Streitjahren mehrheitlich an den Standortgesellschaften (u.a. der A GdbR mbH, Y GmbH, A GmbH, C GmbH, D GmbH, E GmbH, G GmbH) beteiligt. Die Höhe ihrer Beteiligung an der E GbR betrug 67% und ab 2001 70%.
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