I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1979 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war Kundenberater in der deutschen Filiale der T-Company, einem amerikanischen Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA, nichtselbständig tätig. Die deutsche Filiale behielt von dem dem Kläger gezahlten Gehalt Lohnsteuer ein und führte sie an das zuständige Finanzamt ab.
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