BFH - Urteil vom 29.03.1994 (VII R 120/92) - DRsp Nr. 1995/1156
BFH, Urteil vom 29.03.1994 - Aktenzeichen VII R 120/92
DRsp Nr. 1995/1156
»Mit Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 AnfG unterbrochen, wenn die Finanzbehörde ihre Rechte nach dem AnfG durch Duldungsbescheid nach § 191 Abs. 1AO 1977 geltend gemacht hat; als Konkursgläubiger kann sie den Anfechtungsanspruch gegen den Anfechtungsgegner während des Konkurses nicht weiterverfolgen, selbst wenn der Konkursverwalter auf die Aufnahme des Anfechtungsprozesses und auf den Rückgewähranspruch ausdrücklich verzichtet hat.«