FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 05.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 508/99
BFH - Urteil vom 29.10.2002 (VII R 2/02) - DRsp Nr. 2003/1339
BFH, Urteil vom 29.10.2002 - Aktenzeichen VII R 2/02
DRsp Nr. 2003/1339
»Die bestandskräftige Festsetzung der angemeldeten und selbstberechneten Getreide-Mitverantwortungsabgabe für Getreidelieferungen in den Beitrittsländern vor dem 3. Oktober 1990 schließt einen Anspruch auf Erstattung der Abgabe aus, obwohl deren Erhebung rechtswidrig war.«
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist durch Umwandlung aus der LPG hervorgegangen. Sie begehrt von dem Beklagten und Revisionsbeklagten (dem jetzt zuständigen Hauptzollamt --HZA--) die Erstattung von Getreide-Mitverantwortungsabgaben für Getreidelieferungen an die GmbH in der Zeit vom 1. Juli bis zum 2. Oktober 1990.
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