BFH - Urteil vom 30.01.1986 (IV R 150/85) - DRsp Nr. 1996/12107
BFH, Urteil vom 30.01.1986 - Aktenzeichen IV R 150/85
DRsp Nr. 1996/12107
»Im Rahmen des nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2EStG zu führenden Nachweises hat der bewirtende Steuerpflichtige Angaben zu allen Personen zu machen, die an der Bewirtung teilgenommen haben. Das gilt auch für ihn selbst und seine an der Bewirtung teilnehmenden Arbeitnehmer.«