I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine GmbH-veranstaltete in den Erhebungszeiträumen 1986 bis 1988 (Streitjahre) Konzerte. Für diese mietete sie von verschiedenen Kommunen Säle und Stadien. Aufgrund der Mietverträge benutzte die Klägerin die Säle und Stadien einschließlich der für Konzertveranstaltungen benötigten Anlagen und Vorrichtungen (insbesondere die Bestuhlung und die Beschallungsanlagen) jeweils für einen Tag oder mehrere Tage. Die Mietzinsen zog sie bei der Ermittlung ihrer Gewinne als Betriebsausgaben ab. Hinzurechnung nach §
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