I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) kauften am 14. Oktober 1978 ein gemischtgenutztes Grundstück in der Absicht, das darauf befindliche Gebäude, das im Zeitpunkt des Erwerbs Gaststätten- und Wohnräume enthielt, in ein Zweifamilienhaus umzubauen. Sie begannen mit dem Umbau im Streitjahr 1979 und vollendeten ihn im Jahre 1983.
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