Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die beide als Angestellte im kirchlichen Dienst der katholischen Gesamtkirchengemeinde A tätig sind. Der Kläger ist mit der Geschäftsführung des Katholischen Pfarrverbandes A beauftragt, der der Diözese X angehört. Der Katholische Pfarrverband veranstaltete 1986 eine Bildungsreise nach Israel, an der auch beide Kläger teilnahmen. Die Reise ist über einen Reiseveranstalter R gebucht worden.
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