Der Kläger und Revisionskläger (Revisionskläger) und drei weitere Kläger, die keine Revision eingelegt haben, waren am 1. Januar 1980 Mitglieder einer Rechtsanwaltsgemeinschaft.
Durch Feststellungsbescheid vom 11. August 1982 stellte das beklagte Finanzamt (FA) den Einheitswert für das dem freien Beruf dienende Vermögen auf den 1. Januar 1980 auf 2.132.000 DM fest. Der Revisionskläger und seine Partner legten Einspruch ein mit der Begründung, die Aufteilung des Einheitswertes sei fehlerhaft. Der Anteil des Revisionsklägers müsse um 175.475 DM gekürzt, die anderen Anteile müßten insgesamt um diesen Betrag erhöht werden.
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