I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von im Ausland erzielten Verlusten.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zu 2. ist Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen S. S und die Klägerin zu 1. waren Eheleute, die für die Streitjahre (1984 bis 1987) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
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