I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. In ihrer am 23. Oktober 1979 beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) eingegangenen und von beiden unterschriebenen Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1977 erklärten sie Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.900 DM. Der Einkommensteuerbescheid für 1977 erging erklärungsgemäß.
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