Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels, Steuerhinterziehung in 88 Fällen und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Seine Revision, mit der er die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts rügt, hat teilweise Erfolg. Im übrigen ist sie aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 19. Juni 1997 unbegründet.
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