Das Landgericht hat die Angeklagten E und S wegen versuchter Steuerhinterziehung in zwei Fällen (ESE-KG und EWE-KG) verurteilt, und zwar E zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten (Einzelfreiheitsstrafen: ein Jahr und sechs Monate sowie zwei Jahre) und S zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten (Einzelfreiheitsstrafen: ein Jahr und zwei Monate sowie zwei Jahre). Gegen die Angeklagten Dr. S und Dr. K hat es im Fall ESE-KG wegen versuchter Steuerhinterziehung auf Freiheitsstrafen erkannt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist (gegen Dr. S auf ein Jahr und sechs Monate und gegen Dr. K auf ein Jahr und zwei Monate).
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