BGH - Urteil vom 19.10.1987
3 StR 589/86

BGH - Urteil vom 19.10.1987 (3 StR 589/86) - DRsp Nr. 2001/4871

BGH, Urteil vom 19.10.1987 - Aktenzeichen 3 StR 589/86

DRsp Nr. 2001/4871

Gründe:

Das Landgericht hat die Angeklagten E und S wegen versuchter Steuerhinterziehung in zwei Fällen (ESE-KG und EWE-KG) verurteilt, und zwar E zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten (Einzelfreiheitsstrafen: ein Jahr und sechs Monate sowie zwei Jahre) und S zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten (Einzelfreiheitsstrafen: ein Jahr und zwei Monate sowie zwei Jahre). Gegen die Angeklagten Dr. S und Dr. K hat es im Fall ESE-KG wegen versuchter Steuerhinterziehung auf Freiheitsstrafen erkannt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist (gegen Dr. S auf ein Jahr und sechs Monate und gegen Dr. K auf ein Jahr und zwei Monate).