Die Beteiligten streiten über den Umfang der Änderung bestandskräftiger Bescheide des Jahres 1992 gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung - AO -.
Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Juni 1991 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen ... Werkstoffe, insbesondere die Herstellung, Be- und Verarbeitung von sowie der Handel mit technischen Produkten wie ... und ... Produkten, ... und .... Das Stammkapital der Klägerin betrug im Streitjahr 20 Mio. DM. Alleinige Gesellschafterin war die X-AG. Im Streitjahr wurde der Sitz der Klägerin von T nach C verlegt und ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September eingeführt, so dass es sich beim Streitjahr um ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 1992 handelt.
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