FG Münster - Urteil vom 15.06.2011
9 K 1292/07 K
Normen:
EStG § 6 Abs 1 Nr 7; EStG § 10d Abs 1 S 1; KStG § 14 Abs 1; KStG § 17; EStG § 6a Abs 3;
Fundstellen:
BB 2012, 1127

Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

FG Münster, Urteil vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 9 K 1292/07 K

DRsp Nr. 2011/19277

Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

Bei einem entgeltlichen Betriebserwerb ist eine übernommene Pensionsverpflichtung mit dem - anteiligen - Kaufpreis zu bewerten. Dieser Wert ist auch für die folgenden Bilanzstichtage maßgeblich, solange bis der sich nach § 6a EStG ergebende Wert erreicht ist. Der im Sinne des § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG "unmittelbar vorausgegangene Veranlagungszeitraum" kann auch dann nicht mehrere Kalenderjahre zurückliegen, wenn zwischendurch ein Organschaftsverhältnis mit dem Verlustbetrieb als Organgesellschaft bestanden hat.

Normenkette:

EStG § 6 Abs 1 Nr 7; EStG § 10d Abs 1 S 1; KStG § 14 Abs 1; KStG § 17; EStG § 6a Abs 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Bewertung einer Pensionsrückstellung nach der entgeltlichen Übertragung der dieser zugrunde liegenden Pensionsverpflichtungen im Rahmen eines Betriebserwerbs sowie darüber, ob nach Beendigung einer Organschaft ein Verlustrücktrag in das letzte der Organschaft vorangehende Jahr möglich ist.