BFH - Urteil vom 04.09.1997
IV R 40/96
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 § 6 § 8 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 569

Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen bei Erbbaurecht

BFH, Urteil vom 04.09.1997 - Aktenzeichen IV R 40/96

DRsp Nr. 1998/9224

Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen bei Erbbaurecht

1. Sind von einem Erbbauberechtigten Beiträge zur erstmaligen Erschließung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks aufgewendet worden, ist beim bilanzierenden Grundstückseigentümer (Erbbauverpflichteter) ein Vermögenszugang beim Grund und Boden zu aktivieren. 2. Dem Vermögenszugang beim Grund und Boden ist in gleicher Höhe ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gegenüberzustellen, der zu jedem Bilanzstichtag linear (gewinnerhöhend) aufzulösen ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 § 6 § 8 ; HGB § 255 ;

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im August 1994 verstorbenen Ehemannes, der seinerseits Alleinerbe seiner im Jahre 1987 verstorbenen Mutter und Schwiegermutter der Klägerin (Schwiegermutter) war. Die Schwiegermutter war Eigentümerin eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nach ihrem Tode auf ihren Sohn überging. Den im landwirtschaftlichen Betrieb erzielten Gewinn ermittelte die Schwiegermutter in den Streitjahren (1982 bis 1986) durch Betriebsvermögensvergleich.