FG Hamburg - Urteil vom 20.02.2013
2 K 89/12
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8b Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; EStG § 5 Abs. 1; HGB § 253; GmbHG a. F. § 32 a;
Fundstellen:
DStR 2013, 8
DStRE 2013, 1176

Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf Darlehensforderungen gegen ausländische Tochtergesellschaft und auf die Beteiligung selbst

FG Hamburg, Urteil vom 20.02.2013 - Aktenzeichen 2 K 89/12

DRsp Nr. 2013/13722

Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf Darlehensforderungen gegen ausländische Tochtergesellschaft und auf die Beteiligung selbst

Gewährt die Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft, an der sie mit 94,5 % beteiligt ist, Darlehen, bedarf es für die Beurteilung der für eine Wertberichtigung dieser Darlehensforderungen erforderlichen dauerhaften Wertminderung auch der Betrachtung des Vermögenswertes und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens im Unternehmensverband.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8b Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; EStG § 5 Abs. 1; HGB § 253; GmbHG a. F. § 32 a;

Tatbestand:

Streitig sind die Wertberichtigung von Forderungen und die Berichtigung eines Beteiligungswertes.

Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft, betreibt in Hamburg ein Containerdepot und erbringt Reparatur- und andere Dienstleistungen für den Containerverkehr. Sie verfügt über Tochtergesellschaften in A (B GmbH) und C (D). Mit Gesellschaftsvertrag vom ... 1997 gründete sie zusammen mit der E die F mit beschränkter Haftung (F), die am ... 1997 in das Handelsregister von G eingetragen wurde und die ebenfalls ein Containerdepot mit Reparaturbetrieb betrieb. Die Klägerin hielt einen Anteil von 94,85 %, das Stammkapital betrug ... (= 161.952 €).