I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG. Persönlich haftender Gesellschafter war bis 1974 L, der seitdem nur noch als Kommanditist --mit 12,5 v.H. des stimmberechtigten Kapitals-- an der Klägerin beteiligt ist. L war außerdem von 1951 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. März 1988 Geschäftsführer der Klägerin. Als solcher hatte er in den Jahren 1956/1962 mit der Klägerin einen Vertrag geschlossen, der diese u.a. dazu verpflichtete, ihm nach Erreichen des Pensionsalters (65. Lebensjahr) eine Invaliden- und Altersversorgung zu gewähren und an seine Ehefrau eine Witwenpension zu zahlen. Wegen dieser Verpflichtungen passivierte die Klägerin in ihrer Steuerbilanz zum 31. Dezember 1988 unter Hinweis auf den eingetretenen Versorgungsfall eine Rückstellung in voller Höhe des kapitalisierten Pensionsbetrages von 1344616 DM.
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