FG München - Beschluss vom 20.07.2009
1 V 433/09
Normen:
EStG § 7g Abs. 3;

Bildung einer Ansparrücklage für Investitionen, die zu erheblicher Ausweitung des Betriebs führen

FG München, Beschluss vom 20.07.2009 - Aktenzeichen 1 V 433/09

DRsp Nr. 2010/11762

Bildung einer Ansparrücklage für Investitionen, die zu erheblicher Ausweitung des Betriebs führen

Kann die Investition, für die Ansparrücklage geltend gemacht wird, nur mit einer erheblichen Ausweitung des Geschäftsbetriebes amortisiert werden, so ist eine verbindliche Bestellung der Investitionsgüter erforderlich.

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die von der Antragstellerin im Rahmen der Sonderbilanzen ihrer beiden Gesellschafter zum 31. Dezember 2006 angesetzten Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetz in der für das Streitjahr 2006 geltenden Fassung (EStG) steuerlich zu berücksichtigen sind.