Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 17. August 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist der Ausweis einer Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung neuer "Heubeck-Richttafeln".
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, erteilte ihrem zu einem Drittel beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer am 18. November 2005 eine Pensionszusage; der Ausweis zum 31. Dezember 2005 erfolgte ohne einen Mehrbetrag aufgrund der Änderungen der erstmalig im Wirtschaftsjahr 2005 anwendbaren sog. Heubeck-Richttafeln 2005 zu den "Heubeck-Richttafeln" 1998.
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