1. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 vom xxx in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom xxx und des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2004 vom xxx wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer für das Jahr 2004 auf xx.xxx EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Kläger xx % und der Beklagte xx %.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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