A. Ausgangslage
I. Sachverhalt
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt ein Dienstleistungsunternehmen und ermittelt seinen Gewinn gemäß § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Durch Aushang am schwarzen Brett erteilte der Kläger seinen Arbeitnehmern am 18. Dezember 1981 die Zusage, dass sie anlässlich eines Dienstjubiläums
nach 10 Jahren 600 DM,
nach 25 Jahren 1 200 DM und
nach 40 Jahren 2 400 DM
erhalten werden.
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