OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 18.09.2019
2 MB 5/19
Normen:
AO § 34 Abs. 1; AO § 191 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 04.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 B 37/19

Bildung von Rücklagen für bestehende Steuerschulden als Pflicht eines Nachfolgegeschäftsführers hinsichtlich Haftung für die rückständige Gewerbesteuer

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.09.2019 - Aktenzeichen 2 MB 5/19

DRsp Nr. 2021/9324

Bildung von Rücklagen für bestehende Steuerschulden als Pflicht eines Nachfolgegeschäftsführers hinsichtlich Haftung für die rückständige Gewerbesteuer

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer - vom 4. Juni 2019 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers (4 A 109/19) gegen den Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 24. August 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. März 2019 wird insgesamt angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes des Beschwerdeverfahrens wird auf 33.175,50 € festgesetzt.

Normenkette:

AO § 34 Abs. 1; AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

1. 2.