I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb bis 1996 den An- und Verkauf von Containern. Er erteilte in den Jahren 1989 bis 1994 (Streitjahre) an verschiedene Unternehmen Gefälligkeitsrechnungen mit darin unberechtigt ausgewiesener und nicht angemeldeter Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 1 019 643,87 DM.
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