BFH - Urteil vom 11.03.2008
II R 84/05
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1454
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 09.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3096/04

Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanz

BFH, Urteil vom 11.03.2008 - Aktenzeichen II R 84/05

DRsp Nr. 2008/13433

Bindung der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanz

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betreibt ein Unternehmen zum Abbau von Kies und Sand. Sie hatte bis zum 31. Dezember 1991 die Anschaffungskosten für mehrere Grundstücke mit Kiesvorkommen auf die Wirtschaftsgüter Grund und Boden (4 695 661 DM) und Kiesvorkommen (15 411 286 DM) aufgeteilt und entsprechend bilanziert. In der Steuerbilanz auf den 31. Dezember 1992 verminderte die Klägerin die Bilanzposition Kiesvorkommen um insgesamt 15 411 286 DM und erhöhte die Bilanzposition Grund und Boden um den entsprechenden Betrag. Das Finanzamt für Großbetriebsprüfung gelangte im Rahmen einer Außenprüfung zu der Auffassung, die Anschaffungskosten für die Kiesvorkommen seien als eigenständige Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Dem folgte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) und erhöhte auf der Grundlage der Prüferbilanzen durch Bescheide vom 19. Juli 2002 über die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1993 bis 1. Januar 1996 die Einheitswerte in mehreren Punkten. Unter anderem wurde der Ansatz für die Kiesvorkommen um jeweils 15 411 286 DM angehoben.