I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein polnischer Staatsbürger, wurde von einem polnischen Arbeitgeber für eine Tätigkeit vom 20. September 2005 bis zum 31. Januar 2007 nach Deutschland entsandt. Die Familie des Klägers, zu der drei Kinder gehören, lebt in Polen. Die Ehefrau des Klägers hatte in der Zeit, in der sich der Kläger in Deutschland aufhielt, Anspruch auf Familienleistungen nach polnischem Recht für den Sohn A.
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