FG Sachsen - Urteil vom 07.02.2007
6 K 2076/06
Normen:
EStG § 7h Abs. 2 § 7h Abs. 1 S. 1 § 10f Abs. 1 S. 1 ; BGB § 177 ; AO (1977) § 171 Abs. 10 ;
Fundstellen:
DB 2007, 1993
DStRE 2007, 1221
EFG 2007, 1150

Bindung des Finanzamts an die gemeindliche Bescheinigung über das Vorliegen von Maßnahmen i.S. von § 177 BauGB bei der Prüfung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

FG Sachsen, Urteil vom 07.02.2007 - Aktenzeichen 6 K 2076/06

DRsp Nr. 2007/6471

Bindung des Finanzamts an die gemeindliche Bescheinigung über das Vorliegen von Maßnahmen i.S. von § 177 BauGB bei der Prüfung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

1. Stellt die Gemeindebehörde in einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 S. 1 EStG das Vorliegen von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 des Baugesetzbuches positiv fest, ist die Finanzbehörde hieran bei der Bewilligung der Steuerbegünstigung für die in einem Sanierungsgebiet belegene eigengenutzte Wohnung gebunden. Das gilt auch für die Frage, welchen Umfang die Baumaßnahme haben darf, um noch als (steuerbegünstigte) Sanierung zu gelten, und auch dann, wenn nur sehr wenig von der alten Bausubstanz erhalten und das zu beurteilende Gebäude weitgehend neu errichtet worden ist. 2. Vertritt die Finanzbehörde eine von der Gemeindebehörde abweichende Auffassung, so hat sie nur die Möglichkeit, bei der Gemeinde darauf hinzuwirken, dass diese gegebenenfalls ihre Bescheinigung zurücknimmt oder ändert, und ist nach erfolgloser Remonstration auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.

Normenkette:

EStG § 7h Abs. 2 § 7h Abs. 1 S. 1 § 10f Abs. 1 S. 1 ; BGB § 177 ; AO (1977) § 171 Abs. 10 ;

Tatbestand:

Streitig ist, in welchem Umfang die Bescheinigung einer Gemeindebehörde nach § Abs. Satz 1 des Einkommensteuergesetzes () für Gewährung des Abzugsbetrages nach § bindend ist.