FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.04.2014
2 K 644/12
Normen:
UmwStG 2002 § 20 Abs. 4 S. 1; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AO § 350; AO § 347 Abs. 1; UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 2;

Bindung des Körperschaftsteuerbescheids einer übernehmenden Kapitalgesellschaft für die Einkommensteuerfestsetzung des einbringenden Einzelunternehmers gem. § 20 Abs. 4 S. 1 UmwStG 2002

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.04.2014 - Aktenzeichen 2 K 644/12

DRsp Nr. 2015/27

Bindung des Körperschaftsteuerbescheids einer übernehmenden Kapitalgesellschaft für die Einkommensteuerfestsetzung des einbringenden Einzelunternehmers gem. § 20 Abs. 4 S. 1 UmwStG 2002

1. Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens durch Neugründung einer GmbH gem. § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG kommt zur Durchsetzung des Gebots des § 20 Abs. 4 S. 1 UmwStG 2002 dem Körperschaftsteuerbescheid der GmbH wegen der Höhe des Veräußerungsgewinns des einbringenden Einzelunternehmers bei dessen Einkommensteuer eine mit der Bekanntgabe des Körperschaftsteuerbescheids eintretende materielle Bindungswirkung zu. 2. Wird der Körperschaftsteuerbescheid der GmbH dem bisherigen Einzelunternehmer als Gesamtrechtsnachfolger der GmbH durch Übersendung des Bescheides an den Prozessbevollmächtigten bekanntgegeben, ist diese Bekanntgabe für den Eintritt der materiellen Bindungswirkung ausreichend. Eine weitere Bekanntgabe desselben Bescheides gegenüber dem bisherigen einbringenden Einzelunternehmer als Drittbetroffenen der Körperschaftsteuerfestsetzung ist entbehrlich (so auch BFH v. 6.2.2014, I B 168/13).