Die A GmbH (GmbH) mit Sitz im Inland betreibt ihre Geschäfte ausschließlich im Rahmen von Zweigniederlassungen in den USA. Gesellschafter der GmbH waren zum Stichtag die Kläger zu 1-8. Diese beteiligten sich mit unterschiedlich hohen Einlagen als atypisch stille Gesellschafter an der GmbH. Neben diesen ist auch die B-KG, die Klägerin zu 10 (KG), als atypisch stille Gesellschafterin an der GmbH beteiligt. Gesellschafter der KG waren die Kläger zu 1-8.
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