Streitig ist die Rückforderung von vergüteter Körperschaftsteuer sowie erstatteter Kapitalertragsteuer aufgrund von Sammelanträgen nach §§ 36 b, c, 44b EStG.
Der Kläger hatte seinen Wohnsitz ursprünglich in A.. Mit Wirkung vom 15.11.1979 wurde er - zunächst für 3 Jahre - von seinem Arbeitgeber, der XY A. (XY), an eine Niederlassung in London entsandt. Daraufhin gab er im Jahre 1980 seine bisherige Wohnung in A. auf, vermietete sie und zog mit seiner Familie nach Großbritannien.
Aufgrund eines Ermittlungsfehlers des seinerzeit zuständigen Finanzamtes A.-B. wurde ihm auf seinen Antrag hin eine Nichtveranlagungsbescheinigung u. a. für das Streitjahr 1981 erteilt.
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