FG Berlin-Brandenburg, vom 14.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7337/11
Bindungswirkung des Feststellungsbescheides über sog. Altverluste aus privaten VeräußerungsgeschäftenVerrechnung von Altverlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren mit nach der Verrechnung verbleibenden positiven Kapitaleinkünften
BFH, Urteil vom 09.08.2016 - Aktenzeichen VIII R 27/14
DRsp Nr. 2016/19004
Bindungswirkung des Feststellungsbescheides über sog. Altverluste aus privaten VeräußerungsgeschäftenVerrechnung von Altverlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren mit nach der Verrechnung verbleibenden positiven Kapitaleinkünften
1. Dem Feststellungsbescheid über Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23EStG nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage (sog. Altverluste) kommt als Grundlagenbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1AO bei einer Verlustverrechnung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung mit Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2EStG sowohl hinsichtlich des Bestehens als auch der Höhe der Altverluste Bindungswirkung zu.2. Durch das Nichtbeachten eines Grundlagenbescheids bei der erstmaligen Festsetzung der Steuer oder einer Folgeänderung wird der Grundlagenbescheid nicht "verbraucht". Er ist nach wie vor geeignet, eine spätere nochmalige Änderung des Folgebescheids zu rechtfertigen.3. Die Verrechnung von Altverlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren mit nach der Verrechnung i.S. des § Abs. verbleibenden positiven Kapitaleinkünften i.S. des § Abs. ist zwingend, wenn gemäß § Abs. die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in die Steuerfestsetzung beantragt wurde und keine Ausgleichsmöglichkeit der Altverluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § besteht.
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