FG München - Urteil vom 24.10.2000
6 K 2457/97
Normen:
AO 1977 § 171 Abs. 10 ; BewG 1974 § 114 Abs. 3 ; BewG 1974 § 9 ; BewG 1974 § 121a ; VStG § Abs. 1 Nr. 1 ; BewG 1974 § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 123

Bindungswirkung einer rechtsirrtümlich zu früh erfolgten Zurechnungsfortschreibung als Grundlagenbescheid für die Vermögensteuer

FG München, Urteil vom 24.10.2000 - Aktenzeichen 6 K 2457/97

DRsp Nr. 2002/3392

Bindungswirkung einer rechtsirrtümlich zu früh erfolgten Zurechnungsfortschreibung als Grundlagenbescheid für die Vermögensteuer

Hat das FA nach einem Grundstückskaufvertrag im Vorjahr rechtsirrtümlich bereits zum 1.Januar des Streitjahres eine Zurechnungsfortschreibung für ein Grundstück durchgeführt, obwohl das wirtschaftliche Eigentum erst später überging, so ist bei der Vermögensteuerveranlagung des Erwerbers für das Streitjahr aufgrund der Bindungswirkung der Zurechnung das -bereits im Vorjahr bezahlte- Grundstück mit dem Einheitswert (zuzüglich des Zuschlags nach § 121a BewG) anzusetzen. Der bei zutreffender Behandlung (und Durchführung der Zurechnungsfortschreibung erst zum 1.1. des Folgejahres) aufgrund des vermögensteuerlichen Stichtagsprinzips eigentlich gebotene Ansatz eines mit dem gemeinen Wert zu bewertenden Sachleistungsanspruch zum 1.1. des Streitjahres kommt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Vorgangs nicht in Betracht.

Normenkette:

AO 1977 § 171 Abs. 10 ; BewG 1974 § 114 Abs. 3 ; BewG 1974 § 9 ; BewG 1974 § 121a ; VStG § Abs. 1 Nr. 1 ; BewG 1974 § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.