BFH - Urteil vom 08.10.2008
I R 63/07
Normen:
AO § 85 §§ 88 ff. § § 90 ff. § 162 ; BGB § 313 ;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 03.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 415/05

Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

BFH, Urteil vom 08.10.2008 - Aktenzeichen I R 63/07

DRsp Nr. 2008/23604

Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

»Eine tatsächliche Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem Beteiligten nicht vorhergesehenen Besteuerungsfolge führt und dadurch die vor der Verständigung offengelegten Beweggründe des Beteiligten zum Abschluss der Verständigung (hier: die Erwartung der steuerlichen Neutralität des Vereinbarten) entwertet werden.«

Normenkette:

AO § 85 §§ 88 ff. § § 90 ff. § 162 ; BGB § 313 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Bindungswirkung einer sogenannten tatsächlichen Verständigung.