Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.05.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort (Schifffahrtsgericht) - Az.
Die Klage wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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