LAG Hamm, vom 12.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 904/14
ArbG Dortmund, vom 08.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5453/13
Bisherige Judikatur des Bundesarbeitsgerichts zu einem Anspruch auf Durchführung des betriebverfassungsrechtlichen ZustimmungsersetzungsverfahrensReichweite der zivilrechtlichen vertraglichen Rücksichtnahmepflicht im ArbeitsrechtAutonome Entscheidung des Arbeitgebers über die Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens gegen den BetriebsratRechtsposition des Beschäftigten bei unterbliebenem Zustimmungsersetzungsverfahren für seine Einstellung in den Betrieb
BAG, Urteil vom 21.02.2017 - Aktenzeichen 1 AZR 367/15
DRsp Nr. 2017/5538
Bisherige Judikatur des Bundesarbeitsgerichts zu einem Anspruch auf Durchführung des betriebverfassungsrechtlichen ZustimmungsersetzungsverfahrensReichweite der zivilrechtlichen vertraglichen Rücksichtnahmepflicht im ArbeitsrechtAutonome Entscheidung des Arbeitgebers über die Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens gegen den BetriebsratRechtsposition des Beschäftigten bei unterbliebenem Zustimmungsersetzungsverfahren für seine Einstellung in den Betrieb
Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2BGB begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen, wenn der Betriebsrat die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers verweigert.Orientierungssätze:1. Die Arbeitsvertragsparteien können nach § 241 Abs. 2BGB zur Verwirklichung des Leistungsinteresses zu leistungssichernden Maßnahmen verpflichtet sein. Dies kann auch die Verpflichtung umfassen, die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen oder zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen.
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