FG Münster - Urteil vom 18.02.2015
11 K 2856/13 F
Normen:
HGB § 252 Abs Nr 3;
Fundstellen:
BB 2015, 1135

Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

FG Münster, Urteil vom 18.02.2015 - Aktenzeichen 11 K 2856/13 F

DRsp Nr. 2015/7496

Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

Ein Blockheizkraftwerk, welches aus Biogas Strom und Wärme erzeugt, ist als eigenständiges Wirtschaftsgut gesondert abzuschreiben und bildet mit der vorgeschalteten Biogasanlage kein einheitliches Wirtschaftsgut.

Normenkette:

HGB § 252 Abs Nr 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Blockheizkraftwerk, welches aus Biogas Strom und Wärme erzeugt, als eigenständiges Wirtschaftsgut gesondert abzuschreiben ist oder mit der vorgeschalteten Biogasanlage ein einheitliches Wirtschaftsgut bildet.