BMF vom 26.04.2004
IV B 4 - S 1316 - 8/04
Fundstellen:
BStBl I 2004, 479

BMF - 26.04.2004 (IV B 4 - S 1316 - 8/04) - DRsp Nr. 2004/50025

BMF, vom 26.04.2004 - Aktenzeichen IV B 4 - S 1316 - 8/04

DRsp Nr. 2004/50025

1. Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten 2. Anwendung der Richtlinie bis zum In-Kraft-Treten eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie

Gründe:

Bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG bitte ich in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Vorgriff auf das Umsetzungsgesetz entsprechend Art. 1 Abs. 11 bis 16 der Richtlinie in Verbindung mit den §§ 50d und 43b EStG zu verfahren.

Die Richtlinie ist nach Art. 7 auf Zahlungen anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2004 erfolgen. Die Richtlinie ist in ihrem Regelungsgrundbereich hinreichend bestimmt, um Ansprüche auf unmittelbare Anwendung zu begründen. Ich bitte daher, die Richtlinie bereits vor dem In-Kraft-Treten des Umsetzungsgesetzes anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten über die Anwendung bestimmter Vorschriften einen Entscheidungsspielraum einräumt. In diesem Fall bleibt es dem Gesetzgeber vorbehalten, den Spielraum gesetzgeberisch auszufüllen. Dies führt im Einzelnen zu folgendem Ergebnis: